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: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, im TiBB-Programm ist lediglich die grundständige Berufsausbildung förderfähig. Für Personen, die eine Meisterfortbildung anstreben, könnten die Angebote der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) interessant sein.

Du kannst dich auch mit einer verkürzten Ausbildung auf das Stipendium bewerben. Die finanzielle Förderung wird für die Zeit der Ausbildung gezahlt. Nach Abschluss der Ausbildung kannst du aber weiterhin an den Veranstaltungen des Bildungsprogramms und am Auslandsaufenthalt teilnehmen.

Das monatliche Stipendium von 300€ wird für die Dauer der Ausbildung gezahlt. Nach Abschluss der Ausbildung kannst du für die Restdauer der Förderung weiter am Bildungsprogramm und am Auslandsaufenthalt teilnehmen.

Im Laufe der Förderung wird es ein paar Pflichtveranstaltungen geben, die du besuchen musst, um das Stipendium fortsetzen und mit dem Auslandsaufenthalt abschließen zu können. Dazu zählt zunächst das Einführungsseminar, das im Januar in Düsseldorf stattfindet. Im Modul „Demokratieförderung“ wird es im ersten und zweiten Förderjahr jeweils zwei Pflichtveranstaltungen geben, die abwechselnd in Präsenz und online stattfinden. Im Modul „Methoden- und Lernkompetenz“ kannst du aus verschiedenen Veranstaltungen wählen, nach den ersten beiden Jahren musst du aber mindestens drei besucht haben. Die Veranstaltungen des Bildungsprogramms finden immer in unterschiedlichen Städten im ganzen Land statt. Dabei sind wir stets bemüht, Städte mit guter Zuganbindung auszuwählen. 

Nein, im TiBB-Stipendium gibt es keine Prüfungen. Allerdings legen wir großen Wert auf eine aktive Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen und Gruppenprojekten. 

Ja, allerdings kannst du das Stipendium nur bei einem Förderwerk antreten. Eine Doppelförderung ist seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschlossen.

Das TiBB-Stipendium wird durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Es ist Teil der Pilotförderung „Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke“ (BAFF). Weitere Informationen findest du hier.

Deine Bewerbung kann abgeschickt werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und alle Pflichtdokumente hochgeladen sind. Bitte beachte, dass zu den Pflichtdokumenten auch die Kompetenzeinschätzung deines*r Ausbilder*in gehört. Wir raten daher dazu, die Bewerbung frühzeitig zu beginnen und mit dem Abschicken nicht bis zum Bewerbungsschluss zu warten.  

 

Nein, deine Schulnoten sind nicht ausschlaggebend innerhalb des Bewerbungsprozesses. Um dein berufliches Talent einschätzen zu können, füllt dein*e Ausbilder*in eine Kompetenzeinschätzung aus, die Teil der Online-Bewerbung ist. 

Bei der Kompetenzeinschätzung handelt es sich um einen Fragebogen. Dieser wird deinem*r Ausbilder*in per E-Mail zugeschickt, weshalb wir im Online-Bewerbungsprozess deren Kontaktdaten abfragen. Die Antworten können direkt im Formular angekreuzt werden. Bei Rückfragen steht das TiBB-Team zur Verfügung. Einen kurzen Hinweis zum Upload der Datei erhält dein*e Ausbilder*in mit dem Zugangslink für den Fragebogen. 

Nein, das ist nicht möglich. 

In diesem Fall nimm bitte zeitnah Kontakt mit dem TiBB-Team auf. 

Bei schulischen Ausbildungen kann die Kompetenzeinschätzung von deiner zuständigen Lehrkraft ausgefüllt werden.